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Versichern ist wichtig, aber RICHTIG

“Drum prüfe, wer sich bindet...”

Wichtiger als die allergünstigste Prämie ist die Auswahl der richtigen Versicherung und des richtigen Versicherungsschutzes. Ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen ist anders zu versichern als zum Beispiel ein fremdfinanzierter teurer Neuwagen.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung:

> Deckungssumme:

(maximale Versicherungsleistung je Schaden)

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 1,09 Mio Euro reicht nicht immer aus. Eine freiwillige Höherversicherung kostet nur ein wenig mehr und ist daher dringend zu empfehlen (mindestens 5 Mio Euro).

> Spalttarif:

In Österreich hat sich die Variante “A” ganz klar durchgesetzt. Die Prämie ist 25% günstiger. Man verzichtet dabei aber auf den Ersatz der Leihwagenkosten (inkl. Taxi) bei einem unverschuldeten Unfall mit einem in Österreich pflichtversicherten Unfallgegner.

 

Was Sie sonst noch wissen sollten:

> Motorbezogene Versicherungssteuer:

Richtet sich nach der Zahlweise der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei monatlicher Verrechnung verlangt der Staat einen Zuschlag von 10% gegenüber jährlicher Zahlweise (halbjährlich 6%, vierteljährlich 8%).

> Bonus/Malus-Übernahme:

Unter Verwandten in gerader auf- und absteigender Linie kann die (Bonus)-Stufe übertragen werden.

> Verfall-Bonus/Malus:

Ist auf einen Versicherungsnehmer mehr als 365 Tage kein Fahrzeug angemeldet, verfällt die erworbene Bonus/Malus-Stufe.

> Selbstbehalte:

Sind in der Kfz-Haftpflicht nur in seltenen Fällen vereinbart.

> Kündigung durch Versicherungsnehmer

Nach einem Jahr, oder bei Prämienerhöhung innerhalb eines Monats kann gekündigt werden (Kündigungsfrist 1 Monat). Sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist kein Kündigungsgrund, wohl aber der Verkauf oder die Verschrottung.

> Kündigung durch den Versicherer

Ist im Schadenfall innerhalb von 1 Monat möglich. Falls keine neue Versicherung gefunden wird, bekommt man vom Versicherungsverband eine Versicherung zugewiesen. Diese darf (und wird) Zuschläge verrechnen.

>Totalschaden/Reparatur

Bis zu einer Schadenhöhe, die den Zeitwert des Fahrzeuges um ca. 15% übersteigt, kann repariert werden. Ihre Fachwerkstätte kümmert sich gerne um die Feststellung der Schadenhöhe. Ist der Schaden größer, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

 

Kfz-Kasko

Die Kaskoversicherung ist besonders wichtig bei ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfällen. Je schwerer für den Einzelnen ein möglicher Groß- oderTotalschaden (auch Diebstahl) zu verkraften ist, umso wichtiger wird der Abschluss einer Kasko-Versicherung. Daher sollten Neuwagen, kreditfinanzierte Kfz, oder geleaste Fahrzeuge unbedingt Voll-Kasko (Kollisionskasko) versichert werden. Je geringer der Fahrzeugwert, umso höher kann der Selbstbehalt angesetzt werden. Gerade bei der Kasko sollte nicht nur die Prämie, sondern unbedingt auch der Leistungsumfang und die Selbstbehalte verglichen werden.

>Weisungsrecht des Versicherers

Es ist darauf zu achten, dass in den Kasko-Bedingungen nicht Regelungen vorgegeben werden, die im Schadenfall zu ungewollten Einschränkungen der Werkstattauswahl oder bei der Ersatzleistung führen. Der Versicherer hat in der Regel ein Weisungsrecht bei der Schadenabwicklung in seinen Vertragsbedingungen eingeschlossen. Verpflichtende Zuweisungen in eine “Partnerwerkstätte” im Antrag ausschließen, d.h. freie Werkstättenwahl vereinbaren!

>Selbstbehalt

Jener Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selber zu tragen hat. Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, umso geringer ist die Kasko-Prämie.

>Sofortschutz

In der Kfz-Haftpflicht durch die “vorläufige Deckung” vom Gesetz geregelt. In der Kasko sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungsdeckung schon vor Zustellung der Polizze gewährt wird (vielfach genügt eine Fax-Übersendung des Antrages an die Versicherung).

>Sonderausstattung

Sollte genauso wie Zubehör am Kasko-Versicherungsantrag vermerkt sein. Oft ist ein prämienfreier Betrag vorgesehen.

>Vorsicht Kaskofalle!

Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen ist eine maßgeschneiderte Kasko-Versicherung zu empfehlen. Es sollte im Falle eines Totalschadens oder Diebstahles über den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) hinaus der Neuwert, oder noch besser die gesamte Restschuld vom Versicherungsumfang erfasst sein (GAP-Deckung). Sonst bleibt besonders in den ersten Monaten eine Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und den aushaftenden Forderungen der Bank unversichert. Diese kann ein Vielfaches des Selbstbehaltes ausmachen und kommt auch bei Fremdverschulden zum Tragen.

 

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